Das Bündnis Pflege.Auf.Stand organisierte mit Fahrrädern eine 5-tägige „Tour de Pflege“, die am 3.7.24 vor dem Klinikum Darmstadt einen Stopp einlegte. Die Kundgebung mit ca. 50 Teilnehmer*innen machte auf die Missstände in der professionellen Pflege aufmerksam unter dem Motto „Weg von der Ökonomisierung, Kommerzialisierung und Privatisierung des Gesundheitswesens – hin zu einer verantwortungsvollen Daseinsvorsorge“. Ein wichtiges Thema war der angestrebte Zusammenschluss des Klinikum Darmstadt und Agaplesion Elisabethenstift zu einem Krankenhaus.
Die Beschäftigten formulieren ihre Anforderungen
Auf Einladung der Gewerkschaft ver.di trafen sich bereits Mitte Juni die Betriebsräte des Klinikum Darmstadt, der Service-Tochter-GmbHs, die Mitarbeitervertretung des Elisabethenstifts sowie aktive ver.di KollegInnen aus den Bereichen. Die über 30 Teilnehmenden kritisierten die dürftige Informationslage zu dem geplanten Zusammenschluss und dass die Träger hinter verschlossenen Türen verhandeln und auch in der Stadt Darmstadt kein öffentlicher Diskussionsprozess über die zukünftige Gesundheitsversorgung stattfindet. Ebenso sei vollkommen unklar, wie und auf welcher Basis ein öffentliches, tarifgebundenes Haus und eine diakonische Einrichtung mit kirchlichem Arbeitsrecht einheitliche Arbeitsbedingungen gestalten wollen. In der Presseerklärung von ver.di heißt es dazu:
„Als gemeinsame Position der ArbeitnehmerInnen und Gewerkschaft wurden folgende Anforderungen an einen Zusammenschluss des Klinikums und Elisabethenstift herausgearbeitet: Anforderungen an die Bildung eines gemeinsamen Krankenhauses:
1. Einbeziehung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen, die Gewerkschaft ver.di, die Betriebsräte und Mitarbeitervertretung in den Prozess!
2. Erhalt der Tarifbindung öffentlicher Dienst (TVöD und ZVK) und weitere Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Arbeitgeberverband VKA.
3. Erhalt der bisherigen betrieblichen Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz, ohne Geltendmachung eines Tendenzschutzes mit eingeschränkten Beteiligungsrechten!
4. einheitliche Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten im gemeinsamen Krankenhaus – Tarifbindung an den TVöD und Mitbestimmungsrecht nach dem Betriebsverfassungsgesetz – keine Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts!
5. Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen; kein weiteres Outsourcing, vielmehr Insourcing der bereits ausgelagerten Servicetätigkeiten!
6. eine Vertretung von ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat nach ordentlicher Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes!
Einhellige Meinung war, dass es in einem Krankenhaus unmöglich ist, unter verschiedenen Arbeitsbedingungen gut zusammenzuarbeiten! Einheitliche Rahmenbedingungen durch Tarifvertrag und verbindliche Beteiligung der Beschäftigten durch Mitbestimmung in den betrieblichen Entscheidungen sind die Grundlage für Gute Arbeit und qualitativ hochwertige Leistungen. Nur unter diesen Voraussetzungen und gemeinsam mit den Beschäftigten und ihrer Gewerkschaft ver.di, kann dieser komplexe Prozess - zu einem Haus zusammenzuwachsen - gelingen!“